Ausdauerprüfung

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Auszüge aus den Bedingungen der Ausdauerprüfungs-Zulassung: 

Das Mindestzulassungsalter beträgt 14 Monate. Die Hunde müssen gesund und durchtrainiert sein.

Gelände: 

Die Prüfung soll auf Straßen und Wegen von möglichst verschiedener Beschaffenheit abgehalten werden.

Fitness des Hundes: 

Der Richter und der Prüfungsleiter haben sich vor Beginn der Prüfung zu überzeugen, dass die teilnehmenden Hunde in guter Verfassung sind.

Laufübung: 

Der Hund hat angeleint an der rechten Seite des Führers in normalen Trab neben dem Fahrrad zu laufen. Ein überhastetes Laufen ist zu vermeiden. Die Leine muss entsprechend lang gehalten werden, damit der Hund die Möglichkeit hat, sich dem jeweiligen Tempo anzupassen. Leichtes Ziehen an der Leine( Vorprellen ) ist nicht fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes. Das Tempo beträgt 10 - 15 km pro Stunde. 

Kontrolle: 

Während der vorgeschriebenen Pausen hat der Richter die Hunde auf Ermüdungserscheinungen zu beobachten und auch zu prüfen, ob sie sich die Pfoten wund gelaufen haben. Nach Abschluss dieser Übung erfolgt nochmals eine Pfotenkontrolle.

Unterordnung: 

Sie erfolgt nach Beendigung der Laufübung nach einer Pause von mindestens 15 Minuten je nach Ausbildungs - stand des Hundes.

Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn die Hunde jegliches Temperament und Härte vermissen lassen, außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen zeigen und das Tempo von 10 km/h nicht durchhalten, sondern erheblich mehr Zeit brauchen.

 

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